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Energieausweise

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Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz, den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen eines Gebäudes. In Deutschland sind Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gesetzlich vorgeschrieben und müssen beim Verkauf, Vermietung oder Neubau vorgelegt werden.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten des Energieausweises unterschieden: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis.

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten eines Gebäudes und zeigt die Energieeffizienz anhand vergangener Nutzungsdaten. Im Gegensatz dazu beruht der Energiebedarfsausweis auf einer detaillierten Analyse der Gebäudestruktur und bewertet die nach normierten Bedingungen erforderliche Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung.

Welche Variante für Ihr Gebäude erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Immobilie ab und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei öffentlichen Gebäuden mit behördlicher Nutzung mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² ist der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Ebenso besteht die Aushangpflicht des Energieausweises bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr bei einer Nutzfläche von mehr als 500 m².

Energieausweise bieten somit eine wichtige Orientierungshilfe für Eigentümer, Mieter und Käufer, um energetische Potenziale zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen.

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