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Energieaudit nach DIN EN 16247-1:2022

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Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, sind nach Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Bei einem Energieaudit wird der Energieverbrauch einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation untersucht. Ziel ist es, den Ist-Zustand darzustellen und Potenziale zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung zu ermitteln. Die Energieaudits müssen von einem qualifizierten Energieauditor durchgeführt werden. Herr Vögerl unterstützt Sie als eingetragener Auditor hierbei gerne.

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