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Antragstellung Heizungsförderung ab sofort auch für Mehrfamilienhäuser möglich

Seit dem 28.05.2024 sind nun auch endlich Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften für die Heizungsförderung der KfW antragsberechtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Büro Neumarkt

Bahnhofstraße 792318 Neumarkt i. d. Opf.

Standort Hilpoltstein

Bayernstraße 191161 Hilpoltstein

Standort Parsberg

Goethestraße 592331 Parsberg

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