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Ausnahmeregelungen bei der Heizungsförderung für Betroffene des Hochwassers 2024

Für Betroffene des Hochwassers 2024 in Bayern und Baden-Württemberg gelten ab sofort Sonderregelung für die Heizungsförderung. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.
  • Der Klima­geschwindig­keits­bonus kann auch beantragt werden, wenn die Heizung durch das Hoch­wasser beschädigt wurde und somit nicht mehr funktions­tüchtig ist.
  • Die Heizungsförderung der KfW kann auch mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen, Zu­schüsse) bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten kumuliert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Büro Neumarkt

Bahnhofstraße 792318 Neumarkt i. d. Opf.

Standort Hilpoltstein

Bayernstraße 191161 Hilpoltstein

Standort Parsberg

Goethestraße 592331 Parsberg

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