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KfW-55-Neubauförderung ab 16.12.2025 verfügbar

Ab dem 16.12.2025 können Anträge für die Förderstufe Effizienzhaus 55 im Neubau gestellt werden. Es lohnt sich jedoch, schnell zu sein, denn die Mittel sind begrenzt und erfahrungsgemäß sind diese schnell ausgeschöpft. 

Die Förderung können Sie für den Neubau oder den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung in Anspruch nehmen, wenn

  • die Effizienz­haus-Stufe 55 erreicht wird,
  • das Gebäude nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder eine gültige Baugenehmigung für das Gebäude vorliegt oder – falls das Vorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig ist – die zuständige Baubehörde darüber informiert wurde und der Baubeginn zum Zeitpunkt der Antragstellung zulässig ist.

Die Konditionen der KfW stehen erst ab dem 16.12.2025 zur Verfügung.

Melden Sie sich bei uns – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Neubauförderung.

Weitere Informationen finden sie hier und immer aktuell auf der Homepage der KfW.

Büro Neumarkt

Bahnhofstraße 792318 Neumarkt i. d. Opf.

Standort Hilpoltstein

Bayernstraße 191161 Hilpoltstein

Standort Parsberg

Goethestraße 592331 Parsberg

Kontaktdaten

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