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500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf: Mit einem neuen Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Verkehr insgesamt 500 Millionen Euro für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern bereit. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten insbesondere dort zu verbessern, wo bisher großer Nachholbedarf besteht.

Warum diese Förderung wichtig ist

Viele Menschen sind grundsätzlich bereit, auf ein Elektroauto umzusteigen – scheitern jedoch an fehlenden Lademöglichkeiten im direkten Wohnumfeld. Gerade in Mehrparteienhäusern ist die Installation von Ladeinfrastruktur oft komplex und mit höheren Kosten verbunden.

Mit dem neuen Förderprogramm wird genau hier angesetzt:
Die Ladeinfrastruktur soll dorthin gebracht werden, wo sie im Alltag am dringendsten benötigt wird – direkt nach Hause.

Wer kann die Förderung nutzen?

Das Programm richtet sich gezielt an verschiedene Gruppen:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Private Vermieter
  • Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen

Damit wird ein breites Spektrum des Gebäudebestands abgedeckt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

  • Anschaffung und Installation von Ladepunkten (z. B. Wallboxen)
  • Technische Infrastruktur rund um die Ladepunkte
  • Netzanschlüsse
  • Bauliche Maßnahmen

Besonders wichtig:
Die Förderung setzt auf eine zukunftsorientierte Gesamtplanung. So müssen mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt werden, um spätere Erweiterungen zu erleichtern.

Förderhöhe im Überblick

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Ausstattung:

  • Bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz (ohne Wallbox)
  • Bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • Bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden

Damit werden Investitionen deutlich attraktiver und wirtschaftlich planbarer.

Zeitplan und Antragstellung

  • Start der Antragstellung: 15. April 2026
  • Frist für viele Antragsteller: bis 10. November 2026
  • Für größere Unternehmen gelten separate Fristen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens

Die Anträge werden über ein digitales Portal abgewickelt, wodurch der Prozess möglichst einfach und transparent gestaltet wird.

Ein wichtiger Schritt für die Mobilität der Zukunft

Das Förderprogramm ist Teil des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ und ein entscheidender Baustein für die Verkehrswende. Denn klar ist:
Elektromobilität funktioniert nur dann flächendeckend, wenn das Laden im Alltag unkompliziert möglich ist.

Mit der gezielten Unterstützung von Mehrparteienhäusern wird nun ein Bereich erschlossen, der bislang großes Potenzial ungenutzt ließ.

Fazit

Die neue Förderung ist ein starkes Signal für die Elektromobilität in Deutschland. Sie schafft konkrete Anreize, baut Hürden ab und ermöglicht mehr Menschen den Zugang zu privater Ladeinfrastruktur.

Gerade für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Wohnungsunternehmen bietet sich jetzt eine hervorragende Gelegenheit, frühzeitig in die Zukunft der Mobilität zu investieren.

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