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Antragstellung Heizungsförderung ab sofort für alle außer Kommunen möglich

Seit dem 27.08.2024 sind nun alle Antragstellergruppen für die Heizungsförderung der KfW antragsberechtigt. Die einzige Ausnahme sind Kommunen. Diese müssen sich noch bis Ende November gedulden. Für diese Antragstellergruppe gilt bis dahin noch eine Übergangsregelung. Weitere Informationen zu den Regelungen für Kommunen finden Sie hier.

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