Ab dem 30.09. kann die erste Antragsgruppe (Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern) ihre Nachweise bei der KfW einreichen.
Seit dem 27.08. sind, bis auf Kommunen, nun alle Antragstellergruppen bei der KfW für die Heizungsförderung antragsberechtigt.
Ab dem 07.08.2024 werden die Zuschüsse für neue Förderanträge beim BAFA gekürzt. Dies betrifft Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude und die Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Für einige Förderkredite der KfW gab es zum 02.08.2024 eine Zinssenkung.
Für Betroffene des Hochwassers 2024 gelten bei der Heizungsförderung gewisse Ausnahmeregelungen.
Ab heute können auch endlich Förderanträge für einen Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern gestellt werden.
Seit dem 20.02.2024 können nun auch endlich wieder Anträge bei der KfW für den Klimafreundlichen Neubau gestellt werden.
Auf Grund des Haushaltslochs war die Fördermittelbeantragung für Sanierungsfahrpläne mehrere Wochen nicht möglich.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), in den Medien oft auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist seit dem 01.01.2024 in Kraft getreten.