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Nachweiseinreichung Heizungsförderung für weitere Kundengruppen möglich

Seit 27.11. sind nun die nächsten Kundengruppen für die Nachweiseinreichung der KfW-Heizungsförderung freigeschaltet. Somit können seitdem Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ihre Nachweise bei der KfW einreichen. 

Die restlichen Kundengruppen müssen sich weiterhin gedulden. Ab März 2025 ist die Nachweiseinreichung für folgende Gruppen geplant:

  • Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser
  • Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum

Kommunen, welche nun auch für die Antragstellung antragsberechtigt sind, können Nachweise voraussichtlich ab Juni 2025 einreichen.

Büro Neumarkt

Bahnhofstraße 792318 Neumarkt i. d. Opf.

Standort Hilpoltstein

Bayernstraße 191161 Hilpoltstein

Standort Parsberg

Goethestraße 592331 Parsberg

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