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Weitere Kundengruppen für die Nachweiseinreichung bei der KfW freigeschaltet

Seit heute können auch folgende Kundengruppen ihre Nachweise für die Heizungsförderung bei der KfW einreichen:

  • Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • EigentümerInnen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • EigentümerInnen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen

Büro Neumarkt

Bahnhofstraße 792318 Neumarkt i. d. Opf.

Standort Hilpoltstein

Bayernstraße 191161 Hilpoltstein

Standort Parsberg

Goethestraße 592331 Parsberg

Kontaktdaten

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