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Zuschussauszahlung für die Heizungsförderung der KfW startet

Seit dem 26.09. können wir als Energieberater die notwendige BnD (Bestätigung nach Durchführung) erstellen, welche der Kunde benötigt, um die Förderung abschließen zu können. Ab dem 30.09. kann dann die erste Antragsgruppe (Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern) ihre Nachweis bei der KfW einreichen. Die restlichen Antragsgruppen müssen sich leider noch etwas gedulden. Weitere Infos dazu finden Sie im Artikel der Energie-Fachberater.

Büro Neumarkt

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